Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sind gesetzlich verpflichtet, einen staatlich anerkannten Grundlehrgang zur Erlangung der „Sach- und Fachkunde“ zu absolvieren. Ergänzend findet alle zwei Jahre ein 15-stündiger Auffrischungslehrgang statt.
Unsere seit 1997 angebotenen und staatlich anerkannten Schulungen für Entsorgungsfachbetriebe sind ganz speziell auf die Branche zugeschnitten und haben bei unseren Mitgliedern eine sehr große Resonanz gefunden. Bis Ende 2018 wurden bereits über 4500 Teilnehmer umfassend geschult.
12. 12. 2024 - 13. 12. 2024
ESN-Fortbildung 195-24
Fachkunde gem. § 9 EfbV und §§ 4,5 AbfAEV
und § 9 Abs.2 AbfBeauftrV
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